Wie werde ich Mitglied:
Unser Verein
Wie werde ich Mitglied?
- Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person ab 6 Jahre werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag gestellt hat und die Satzung anerkennt.
- Bei Aufnahmeanträgen unter 18 Jahren bedarf es des schriftlichen Einverständnisses des gesetzlichen Vertreters und der Anerkennung der Satzung.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
- Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, dem Schützenverein angehören will, ohne sich in ihr sportlich betätigen zu müssen.
- Für die Aufnahme gilt die gleiche Regelung wie für ordentliche Mitglieder.
- Ehrenmitglied kann auch eine Person werden, die nicht Mitglied des Schützenvereins ist und die die Interessen des Vereins fördert.
Welche Kosten erwarten mich?
Die Mitgliedschaft im SVR ist mit einer Beitrittsgebühr in Höhe von:
bis 14 Jahre = 20,- €
ab 15 Jahre = 40,- €
ab 18 Jahre = 250,- €
- (Ehe-/Lebenspartner eines Mitgliedes zahlen 50,- €)
- Diese Gebühr ist bei Annahme des Aufnahmeantrages fällig.
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt :
Kinder bis 14 Jahre halbjährlich 12,- €Jugendliche von 15 bis 17 Jahre „ 18,- €Alle übrigen „ 90,- €
- Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich im voraus zu entrichten.
- Bei Nichteinhaltung des Termins werden für den versäumten Zeitraum 120,- €/Halbjahr erhoben.
- In Härtefällen kann der Beitrag ermäßigt werden. Dazu ist ein Antrag an den Vorstand zu stellen.
- Im Beitrag ist die Standgebühr für Trainingseinheiten für alle Sportanlagen des Vereins enthalten und muss nicht extra bezahlt werden.
Alle anderen Klauseln der Finanzordnung siehe unter „Verein/Dokumentendownload"
Zu leistende Arbeitsstunden
- Jedes Vereinsmitglied leistet wenigstens 20 Arbeitsstunden (Jugendliche bis 18 Jahre 10 Stunden) unentgeltlich zum Nutzen des Vereins, die per 31.12. des Jahres selbstständig von jedem Mitglied bei einem Vorstandsmitglied abgerechnet werden.
- Je nicht geleistete Arbeitsstunde werden 8,- € (Jugendliche bis 18 Jahre 2,-€) in die Vereinskasse gezahlt.
- Diese Zahlung ist bis 31.1. des Folgejahres zu leisten.
- Vereinsmitgliedern ab dem 70. Lebensjahr können Arbeitsstunden erlassen werden. Dazu ist ein formloser Antrag an den Vorstand zu stellen.
Detailliertere Informationen findest Du in unserer Vereinssatzung und der Finanzordnung.
Wir bitten alle Neu-sowie Bestandsmitglieder ausdrücklich darum, sich den Inhalt der Satzung/Finanzordnung anzunehmen und danach zu handeln.